Steuerliche Vorteile fĂ¼r E-Autos: Neue Abschreibungen und höhere DienstwagenvergĂ¼nstigungen
Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf fĂ¼r 2025 verabschiedet, der zuvor stark umstritten war. Dabei wurde fast unbemerkt ein steuerlicher Aspekt der Wachstumsinitiative fĂ¼r Elektrofahrzeuge weiter konkretisiert.
Um die Elektromobilität weiter zu fördern, plant die Bundesregierung steuerliche Anreize. Unternehmen sollen in Zukunft von einer Sonderabschreibung fĂ¼r rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren können, und auch die steuerliche BegĂ¼nstigung fĂ¼r elektrische Dienstwagen wird ausgeweitet.
FĂ¼r neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge wird es Unternehmen ermöglicht, die Anschaffungskosten schneller steuerlich geltend zu machen. DafĂ¼r soll eine neue Sonderabschreibung eingefĂ¼hrt werden, bei der Ă¼ber sechs Jahre hinweg die Investitionen abgeschrieben werden können – zu Beginn mit einem Satz von 40 Prozent. Dies soll den Unternehmen zusätzliche Liquidität verschaffen. Die Regelung gilt fĂ¼r Anschaffungen, die im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 getätigt werden.
DarĂ¼ber hinaus wird die bestehende Regelung zur reduzierten Besteuerung von Elektro-Dienstwagen erweitert. Konkret bedeutet dies, dass Mitarbeiter, die ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen nutzen, den geldwerten Vorteil nicht auf Grundlage des gesamten Listenpreises bei Erstzulassung versteuern mĂ¼ssen. Liegt der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung bei maximal 70.000 Euro, wird der geldwerte Vorteil lediglich auf ein Viertel dieses Preises berechnet. Ab Juli 2024 soll dieser Grenzwert auf 95.000 Euro angehoben werden, was auch fĂ¼r geschäftlich genutzte Fahrzeuge gilt.
Diese Anpassungen sollen im Rahmen des sogenannten Steuerfortentwicklungsgesetzes umgesetzt werden. Die finalen Beratungen dazu stehen allerdings noch aus.
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