Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf fĂĽr 2025 verabschiedet, der zuvor stark umstritten war. Dabei wurde fast unbemerkt ein steuerlicher Aspekt der Wachstumsinitiative fĂĽr Elektrofahrzeuge weiter konkretisiert.
Um die Elektromobilität weiter zu fördern, plant die Bundesregierung steuerliche Anreize. Unternehmen sollen in Zukunft von einer Sonderabschreibung für rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren können, und auch die steuerliche Begünstigung für elektrische Dienstwagen wird ausgeweitet.
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge wird es Unternehmen ermöglicht, die Anschaffungskosten schneller steuerlich geltend zu machen. Dafür soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden, bei der über sechs Jahre hinweg die Investitionen abgeschrieben werden können – zu Beginn mit einem Satz von 40 Prozent. Dies soll den Unternehmen zusätzliche Liquidität verschaffen. Die Regelung gilt für Anschaffungen, die im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 getätigt werden.
Darüber hinaus wird die bestehende Regelung zur reduzierten Besteuerung von Elektro-Dienstwagen erweitert. Konkret bedeutet dies, dass Mitarbeiter, die ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen nutzen, den geldwerten Vorteil nicht auf Grundlage des gesamten Listenpreises bei Erstzulassung versteuern müssen. Liegt der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung bei maximal 70.000 Euro, wird der geldwerte Vorteil lediglich auf ein Viertel dieses Preises berechnet. Ab Juli 2024 soll dieser Grenzwert auf 95.000 Euro angehoben werden, was auch für geschäftlich genutzte Fahrzeuge gilt.
Diese Anpassungen sollen im Rahmen des sogenannten Steuerfortentwicklungsgesetzes umgesetzt werden. Die finalen Beratungen dazu stehen allerdings noch aus.